Gebäudereinigung Yvonne Drechsel Büroreinigung - Praxisreinigung - Haushaltsreinigung - Haushaltshilfe - Treppenhausreinigung u.v.m.
 Gebäudereinigung Yvonne Drechsel Büroreinigung - Praxisreinigung - Haushaltsreinigung - Haushaltshilfe- Treppenhausreinigung u.v.m.

AGB

Alle unsere angebotenen Dienstleistungen basieren auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ).

 

 

 

AGB ( Allgemeine Geschäftsbedingungen )

 

Die Gebäudereinigung Drechsel bietet Dienstleistungen auf den Gebieten der

Gebäude- und Haushaltsreinigung an.Über die genauen Leistungen

können Sie sich online unter www.dienstleistungen-drechsel.de oder

auf www.gebäudereinigung-bautzen.de sowie telefonisch unter

03591-5944666 oder 0152-31756016 informieren.

Sollte beim Auftraggeber ein Schaden durch die Gebäudereinigung

Drechsel verursacht werden,so ist dies bitte innerhalb von 24 Stunden

bei der Gebäudereinigung Drechsel anzuzeigen.Ansonsten ist die

Gebäudereinigung Drechsel berechtigt,die Schadensregulierung

abzulehnen. In jedem Fall erfolgt die Schadensregulierung über die

bestehende Haftpflichtversicherung. Eine weitergehende Entschädigung

für Nichtleisten ist ausgeschlossen,d.h. u.a. das der Auftraggeber keine

Schäden,die ihm durch das Nichterscheinen entstehen können,ersetzt

verlangen kann.

Es wird gegebenenfalls ein fester Tag/Tage für die Ausführung der

Dienstleistung vereinbart. Es bleibt der Gebäudereinigung Drechsel jedoch

vorbehalten, diesen Einsatztag in Absprache mit dem Auftraggeber zu

ändern,wenn die Organisation dieses erfordert. Auch die Einsatzzeiten

können variieren.

Sollte eine bestimmte Anfangszeit vereinbart sein, kann die

Gebäudereinigung Drechsel leider keine Gewähr geben ,das diese

eingehalten wird.

Wir bitten um Verständnis, dass es der Gebäudereinigung Drechsel 

vorbehalten bleibt, eine Änderung der Zeiten vorzunehmen und dem

Auftraggeber dies mitzuteilen.

Der Auftraggeber gewährt der Gebäudereinigung Drechsel während seiner

Abwesenheit den Zugang zu dem vereinbarten Objekt. Es liegt in der

Verantwortung des Auftraggebers dafür zu sorgen, das die

Gebäudereinigung Drechsel in die Räumlichkeiten hinein kommt. Er muß dabei

mit einer Kulanz bei den Zeiten rechnen und auch einen Wechsel der

Zeiten wie oben vereinbart.

Wenn kein Schlüssel hinterlegt wird, liegt das Risiko, das die

Dienstleistung

stattfindet ausschließlich beim Auftraggeber. Es wird daher dringend angeraten,

das der Auftraggeber der Gebäudereinigung Drechsel Schlüssel für die

entsprechenden Räumlichkeiten aushändigt werden, so dass die Arbeiten ohne

zutun des Auftraggebers erledigt werden können. Bei Verlust ist jeder Schlüssel

versichert. Bei Verlust eines Schlüssels wird der Auftraggeber schnellstmöglich

informiert. Dadurch entstehende Sicherheitsmaßnahmen wie z.B.

Zylinderaustausch sind ebenfalls versichert.

Sollte der Auftraggeber einen vereinbarten Termin aus welchen Gründen

auch immer, nicht einhalten können, so teilt der Auftraggeber dieses der

Gebäudereinigung Drechsel bitte wochentags und mindestens 24 Stunden vor

den geplanten Termin mit. Wenn der Termin nicht rechtzeitig abgesagt wird

und die Leistung nicht wie vereinbart erbracht werden kann, so ist die

Gebäudereinigung Drechsel dazu berechtigt, die vereinbarte Leistung in

Rechnung zu stellen.

Für die beauftragten Arbeiten wird eine Vergütung berechnet. Die aktuellen

Preise und Konditionen können Sie online unter www.dienstleistungen-drechsel.de

oder www.gebäudereinigung-bautzen.de oder telefonisch unter 03591-5944666 

sowie in einem schriftlichen Angebot anfordern bzw.einsehen. Die Rechnung

wird laut geleisteter Stunden erstellt. Preisänderungen bleiben vorbehalten und

werden dem Auftraggeber 4 Wochen im voraus schriftlich seitens der

Gebäudereinigung Drechsel mitgeteilt. Aufträge müssen mindestens 2 Tage vorher

terminlich abgestimmt werden. Für kurzfristige Aufträge (ab 1 Tag vor Ausführung

der Tätigkeiten) wird ein Aufschlag von 25 % - 50 % erhoben, für Termine an

Samstagen kann ein Aufschlag von 50 % und für Termine an Sonn- und Feiertagen

ein Aufschlag von 100 % erhoben werden. Wurde eine minutengenaue Abrechnung

vereinbart, so tritt diese erst ab der 2. Stunde (pro Einsatz) in Kraft. Die erste

Arbeitsstunde ist immer voll nach vereinbartem Entgelt zu zahlen, egal wieviel

Minutenin der ersten Stunde geleistet werden.

Die Abrechnung wird immer zum Anfang eines Folgemonats ausgeführt.

Die Gebäudereinigung Drechsel wird ihre Leistungen dem Auftraggeber nach der

erledigten Tätigkeit oder zum Monatsende in Rechnung stellen, falls nicht anders

vereinbart.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von

7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Verzug ist die Gebäudereinigung

Drechsel dazu berechtigt, dem Auftraggeber eine Mahngebühr in Höhe von

5 Euro zu berechnen. Bei einmaligen Aufträgen ist der Rechnungsbetrag nach

Beendigung des Auftrags bzw. nach Abnahme durch den Auftraggeber sofort und in

bar zu zahlen.

Die An- und Abfahrtkosten betragen 0,40 € / km falls nicht anders schriftlich

vereinbart.

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© Gebäudereinigung Drechsel (Yvonne Drechsel)