Die Bundesrepublik Deutschland, steuerlich vertreten durch das Finanzamt, unterstützt Ihre Entscheidung, eine legale Haushaltshilfe zu beschäftigen !
Steuerlicher Vorteil für Privatpersonen:
Bei den Leistungen einer Haushaltshilfe handelt es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen können Sie bis zu 20% bei Ihrer Steuererklärung geltend machen (Berechnungsgrundlage pro Jahr 20000 € / maximale Erstattung 4000 €).
Beispiel:
Wenn Sie wöchentlich eine 2-stündige Reinigung in Anspruch nehmen:
2 Stunden pro Woche à 18 € / 4 Wochen im Monat / 12 Monate = 1728 €
Erstattung 20% v0n 1440 € = 345,60 € (was monatlich 28,80 € entspricht)
Der Abzug erfolgt direkt von der zu zahlenden Steuerschuld.
Effektiv zahlen Sie nur 14,40 € pro Stunde für unsere Haushaltshilfe !!!
Steuerlicher Vorteil für Unternehmen:
Nur in den seltesten Fällen wird ein Unternehmer selbst Zeit haben, um seine Firmenräume sauber zu halten. Stattdessen wird er in aller Regel eine Reinigungskraft damit beauftragen. Die Kosten dafür stellen abziehbare Betriebsausgaben dar. Die Zahlungen an eine Reinigungsfirma stellen in voller Höhe Betriebsausgaben dar. Soweit der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann er unter den allgemeinen Voraussetzungen auch die in Rechnung gestellte Vorsteuer abziehen. Zuzüglich können Materialkosten wie z.B. Aufwendungen für Reinigungsgeräte, Putz- und Reinigungsmittel steuerlich geltend gemacht werden.
Alle Angaben ohne Gewähr !!!