Gebäudereinigung Yvonne Drechsel Büroreinigung - Praxisreinigung - Haushaltsreinigung - Haushaltshilfe - Treppenhausreinigung u.v.m.
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Krankenkasse & Co.

Haushaltshilfe ist eine Sozialleistung ! Diese kann von den gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall-,Renten- und Arbeitslosenversicherungen aber auch von den Sozialämtern übernommen werden.

Auf viele Leistungen haben Sie einen Rechtsanspruch ! Die Rechtsgrundlage auf den Anspruch von Haushaltshilfen regelt das Sozialgesetzbuch.

 

 

Das Gesetz sieht folgende Fälle vor:

 

- während einer Vorsorgekur

- für die Dauer einer stationären Behandlung

- während einer Rehabilitationsmaßnahme

- während von der Krankenkasse bezahlter "häuslicher Krankenpflege"

- während einer Muttergenesungskur

- für Schwangere, die wegen der nahenden Geburt Hilfe benötigen

 

Die Satzungen der Krankenkasse dürfen auch in anderen Fällen eine Haushaltshilfe stellen oder bezahlen, etwa wegen einer akuten schwerwiegenden Erkrankung ohne Krankenhausbehandlung. Bedingung ist in jedem Fall ( außer bei Schwangeren ), dass im Haushalt mindestens ein Kind lebt, das das 12. (je nach Krankenkasse auch 14.) Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Ferner darf sich im Haushalt generell keine andere Person befinden, die die Haushaltsarbeiten erledigen kann.

Sie kann durch Haus- und Familienpflegerinnen oder andere entsprechend qualifizierte Kräfte erbracht werden. Der Antrag auf Haushaltshilfe kann bei der jeweiligen Krankenkasse abgerufen werden. Die meisten Krankenkassen arbeiten mit Pflegediensten oder Wohlfahrtsverbänden zusammen, aber ein Anspruchnehmer darf sich auch selber eine Hilfskraft auswählen, insbesondere dann, wenn die selbst gewählte Haushaltshilfe günstiger ist.

 

Wie Sie eine Haushaltshilfe beantragen:

 

Nachdem Sie von Ihrem behandelnden Arzt die Bescheinigung über die Notwendigkeit der Haushaltshilfe erhalten haben, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Die Antragsformulare können Sie sich zuschicken lassen, oftmals finden Sie aber auch schon entsprechende Vordrucke / Anträge auf der Webseite Ihrer Krankenkasse.

Beachten Sie vor Antragstellung noch, dass eine Zuzahlung in Höhe von 10% der täglichen Kosten fällig wird, wenn Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen !

Die Kosten belaufen sich auf mindestens 5 € , jedoch höchstens auf 10 €. In der Regel entfallen diese Kosten, wenn Sie auf Grund von Schwangerschaft oder Entbindung eine Haushaltshilfe bewilligt bekommen. Dies sollten Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse klären.

Teilen Sie Ihrer Krankenkasse einfach mit, dass wir, die Gebäudereinigung Drechsel, die Haushaltshilfe für Sie übernehmen würde. Danach wird sich Ihre Krankenkasse mit uns in Verbindung setzen und die Formalitäten mit uns vereinbaren.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung !

Hier finden Sie uns

Gebäudereinigung Drechsel

Inh. Yvonne Drechsel

K.-Liebknecht-Str. 52

02625 Bautzen

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